Unterstützen Sie die Arbeit der adompoja Kinderhilfe in Ghana & Togo eV. mit einer Spende oder eine Mitgliedschaft im Verein.
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§ 05 Mitgliedschaft
05.1 Als
Mitglieder können natürliche und juristische Personen sowie
Personenvereinigungen
aufgenommen werden, welche die Ziele des Vereins bejahen und
unterstützen. Die
Aufnahme geschieht auf schriftlichem Antrag mit der
Unterschrift des
Bewerbers.
05.2 Die
Mitgliedschaft endet durch Tod, durch eine schriftliche oder
vor
einem Vorstandsmitglied
mündlich abgegebene Austrittserklärung, durch Ausschluss oder durch
Erlöschen des Vereins.
Ein
Mitglied kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden, wenn
es
den Zielen und Zwecken
des Vereins zuwiderhandelt oder den Verein in
seiner Arbeit behindert. Vor dem
Ausschluss wird dem Betroffenen Gelegenheit zur Rechtfertigung
gegeben.
§ 06
Mitgliedsbeiträge
Die
Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag, dessen Höhe sie
selbst
bestimmen.
Er
sollte jedoch mindestens EUR 20,- jährlich betragen.
Zusatz: Anstelle eines Jahresbeitrages kann die Patenschaft
eines Kindes übernommen werden. Durch den monatlichen Mindestbeitrag
von € 25,00 kann ein regulärer, regelmäßiger Schulbesuch
sichergestellt werden. Aus dem Beitrag wird das Schulgeld für eine
konfessionsorientierte Privatschule, die obligatorische
Schulkleidung und die materielle Mindestausstattung finanziert.
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